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AGBs
§1 Zustandekommen des Vertrages:
Die Reiseleistung kommt
auf schriftliche, mündliche, fernmündliche* Anmeldung des
Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche
Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des
Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab
Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich
oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt TF.
Services GbR. (im folgenden TF. genannt) das Angebot des Kunden auf
Abschluß des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde
nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt TF. das Angebot nur in
abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues
Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist TF. 10 Tage ab Zugang beim
Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von TF. innerhalb von 10
Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in
schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder der Buchungsstelle.
§2 Inhalt des Vertrages:
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Voucher. TF.
muß sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der
Leistung berühren vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises
sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen
für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten, sowie für die Durchführung
der "Check-in" Dienstleistungen im Voucher des Kunden. Die in Preislisten und
Publikationen von TF. ausgewiesenen Preise gelten für jeweils eine Abholadresse
und eine einfache Strecke; pro weitere angefahrener Adresse, hervorgehend aus
einer Buchung, wird ein zusätzliches Entgeld gemäß der gültigen Preisliste berechnet.
"Check-in" Buchungen sind jeweils nur für eine Abholadresse möglich. Die Beförderung
der Gäste und des Gepäcks erfolgt durch ausgewählte Leistungsträger. TF. verpflichtet
sich, auch bei Verspätung der ankommenden Flüge ein Fahrzeug ihres Leistungsträgers
bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des zumutbaren (bis zu 1 Stunde)
nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen
Ankunftszeiten und Flugnummern verbindlich. Die Reisenden sind verpflichtet Umbuchungen
die nach Auftragserteilung stattfinden der TF. schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen.
Bei fernmündlicher Anzeige ist der Name der entgegennehmenden Person zu notieren.
Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse
ect. sind auch von TF. nur in begrenztem Maße aufzufangen, so daß auch über das übliche
hinausgehende Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Die Festlegung der Abholzeiten
für Fahrgäste oder "Check-in" Gepäck obliegt ausschließlich TF. Allerdings trägt der
Reisende bei eigener Festlegung der Abholzeit das volle Risiko für ein nicht pünktliches
Erreichen seines Abfluges. Im Normalfall ergibt sich die Abholzeit aus der eizuplanenden
Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Fluggesellschaften.
§3 Preis:
Der Preis für die gebuchten Leistungen ist bei der Buchungsstelle oder bar beim Fahrer zu entrichten.
§4 Rücktritt:
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu.
Liegt bei gebuchten Transferen die Rücktrittserklärung des Kunden bei TF. bis spätestens
16.00 Uhr am Vortag vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben.
Beim Rücktritt von einem gebuchten "Check-in" werden keine Stornierungsgebühren erhoben wenn
die Rücktrittserklärung bis 48 Stunden vor der geplanten Abholung des Reisegepäcks bei TF. vorliegt.
Rücktrittserklärungen die später eingehen lösen folgende Stornierungsgebühren aus:
- Transferbuchungen zum Flughafen sowie "Check-in" Buchungen 100% des Leistungspreises.
- Transferbuchungen vom Flughafen und Gepäckzustellungen 50% des Leistungspreises.
Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, TF. nachzuweisen, daß der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
TF. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung
der Vereinbarten Leistungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der der
gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet TF. dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt
sich die Haftung von TF. auf das Dreifache des vereinbarten Leistungspreises. TF. haftet im übrigen
nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine
Vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung TF. unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
§5 salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit
des Vertrages. Beide Parteinen einigen sich darauf, eine Regelung zu finden, die den Sinn und
Zweck des Vertrages erfüllt.
Sollte dies nicht möglich sein, treten die gesetzlichen Vorschriften in Kraft.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte trotz alledem uneinigkeiten bezüglich
der Transportstrecke in Kilometern geben, Verpflichten sich beide Parteien den angaben von der Firma map24
anzuerkennen. Sollte trotz aller sorgfallt,nicht ausräumbare uneinigkeiten herrschen, so Verpflichten sich
beide Parteien anstelle einer gerichtlichen ausseinandersetzung einen Sachverständigen Schiedsrichter das
Urteil über die etwaigen Streitpunkte zu überlassen, und sich dem Urteil zu beugen. Die kosten hiefür werden
von beiden Parteien zu gleichen Teilen Getragen.
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